Archiv für den Monat Juni 2013

Möglicher Abbau von weiteren 150 Arbeitsplätzen bei FUJITSU FTS in Deutschland

Ende Mai 2013 veröffentlicht der Arbeitgeber eine Plattform im Intranet, über die wir erstmals Zugang zu dem neu ausgehandelten Sozialplan haben.

Der Belegschaft stellen sich folgende Fragen zum Sozialplan:

Warum erscheinen Zusagen des Arbeitgebers nicht im Sozialplan?

Auf den während der Betriebsversammlungen gezeigten Folien des Betriebsrats ist zu lesen:

„Zusagen des Arbeitgebers: Keine Namenslisten oder Altersbänder
Im Sozialplan ist das aber nicht vereinbart!

Halten sich Arbeitgeber und Betriebsrat die Vereinbarung von Namenslisten und Altersbändern für weitere Verhandlungen offen, falls es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen sollte?

Warum wird in dem neuen Sozialplan nicht auf den folgenden Passus im Mantel-Tarifvertrag hingewiesen:

„Das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet und dem Betrieb oder Unternehmen mindestens 10 Jahre angehört haben oder das 50. Lebensjahr vollendet und dem Betrieb oder Unternehmen mindestens 15 Jahre angehört haben, kann nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden.“

Warum wird deswegen die betriebsbedingte Kündigung dieser Personen (Alter > 55 Jahre und Betriebszugehörigkeit > 10 Jahre oder Alter > 50 Jahre und Betriebszugehörigkeit > 15 Jahre) im Sozialplan nicht ausgeschlossen?
Oder ist das später auch zwischen FUJITSU, dem Betriebsrat und der IGM verhandelbar, falls es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen sollte?

Warum wird in dem neuen Sozialplan nicht darauf hingewiesen, dass deswegen Versetzungen (s.a. Beitrag vom 26.5.2013) aus diesem Personenkreis auch immer nur auf freiwilliger Basis erfolgen dürfen?

Warum stehen der Belegschaft auf den Betriebsversammlungen verkündete Aussagen nicht im Sozialplan?

Auf den Folien des BR ist zu lesen:
„Abbau von maximal 955 FTEs brutto (vorher 964 FTEs) in der FTS GmbH.“
Aber im Sozialplan steht:
„Ausgehend vom Stand 31.10.2012 soll die Anzahl der rechnerischen Vollzeitmitarbeiter (FTE=Fulltime Equivalent) um max. 964 FTE reduziert werden“
und:
„Ziel ist es, bis zum 31.03.2015 die Mitarbeiterzahl (bei ATZ-Verträgen zählen Vereinbarungen, wenn das Ende der Aktivphase bis zum 31.12.2015 erfolgt) um max. 964 FTE zu reduzieren.“
Die Anzahl von „955 FTEs“ erscheint nicht im Sozialplan.

Auf den Folien ist zu lesen:
„Absenkung der Reduzierung durch Finanzierung für 82 Stellen aus Japan.“
Aber im Sozialplan steht davon nichts!

Auf den Folien ist zu lesen:
Festschreibung der Höchstgrenzen in einer Standort- und Bereichsmatrix.“

Aber im Sozialplan steht:
„Zur Erreichung der erforderlichen Abbauzahl kann das Unternehmen innerhalb der von der Planung betroffenen Bereiche eine Personalreduzierung bis zur Höhe der folgenden Kopfzahlen vornehmen:“
Und dieses „kann“ im Satz vorher wird durch folgenden Satz im Sozialplan noch einmal abgeschwächt:
„Bei sich ergebenden Abweichungen ist der örtliche Betriebsrat / sind die örtlichen Betriebsräte zu beteiligen und die Abweichung ist mit dem Wirtschaftsausschuss zu beraten. Bei Veränderungen ist die Matrix entsprechend zu aktualisieren.“

Der Arbeitgeber darf anscheinend laut Sozialplan die Matrix solange anpassen (bis 31.3.2015), bis die Anzahl der abgebauten FTE 964 erreicht hat:
Er darf anscheinend zusätzlich zu den jetzt vereinbarten Maßnahmen von 814 Entlassungen und 141 Versetzungen weitere 150 FTE abbauen, denn durch eine Versetzung von einem Standort zu einem anderen Standort innerhalb FTS werden keine FTE abgebaut!
Warum sagt der GBR/BR das nicht deutlich der Belegschaft?

Warum unterschreiben die beiden Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats Lothar Kuhn und Paul Riegg im Auftrag des gesamten GBR und aller örtlichen Betriebsräte ein Papier (nämlich den neuen Sozialplan) in dem folgendes steht:

„Die strategische Neuausrichtung des Unternehmens erfordert neben einer Neustrukturierung seiner Bereiche und den damit verbundenen Versetzungen (vgl. unter Ziffer I) auch eine Personalreduzierung.“

„Die Herstellung einer hinreichenden Wettbewerbsstärke und Profitabilität des Unternehmens erfordert eine Personalreduzierung. Daneben sind standortübergreifende Versetzungen erforderlich.“

Reicht es nicht, dass die gesamte Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen (GBR und örtliche BR von FTS Deutschland) widerstandslos den harten Maßnahmen von FUJITSU zustimmt:

Müssen unsere Interessenvertreter das Unterwerfungsritual gegenüber FUJITSU auch noch auf die Spitze treiben und schriftlich bestätigen, das diese Maßnahmen auch wirklich „erforderlich“ sind?
Damit verraten sie den von den Maßnahmen betroffenen Teil der Belegschaft.

Warum wird der Belegschaft erst ab dem 29.5.2013 die Einsicht in den neuen Sozialplan möglich gemacht,

obwohl der Betriebsrat dem neuen Sozialplan bereits am 7.5.2013 zustimmte?

Wie sollte die Belegschaft auf den Betriebsversammlungen vom 21.-24.5.2013 qualifizierte Fragen stellen, wenn sie vorher den Sozialplan noch nicht kannte?

Laut Sozialplan durften Vorgesetzte bereits ab dem 21.5.2013 Mitarbeiter ansprechen und mit ihnen erörtern, ob sie nicht freiwillig die Firma verlassen möchten. Zu diesem Zeitpunkt kannte die Belegschaft aber den neuen Sozialplan noch nicht.